Glossar
Altgesellenregelung
Die Altgesellenregelung erlaubt erfahrenen Gesellinnen und Gesellen im Friseurhandwerk, ohne Meisterbrief einen eigenen Salon zu führen. Offiziell heißt sie Ausübungsberechtigung für Gesellen.
- Begriff
- Altgesellenregelung
- Stand
- 3. Oktober 2026
Was der Begriff bedeutet
Sie brauchen dafür die bestandene Gesellenprüfung und 6 Jahre Arbeit im Friseurhandwerk. Davon müssen 4 Jahre in leitender Stellung gewesen sein. Leitend heißt, dass Sie selbst entschieden haben, etwa über Dienstpläne, Bestellungen und die Anleitung von Auszubildenden.
Über den Antrag entscheidet eine Behörde Ihres Bundeslandes, nachdem sie die Handwerkskammer gehört hat. Rechnen Sie mit mehreren Wochen. In Berlin kostet die Prüfung des Antrags 370 Euro und die Eintragung danach 105 Euro.
Mit dieser Berechtigung dürfen Sie den Salon führen, aber noch nicht ausbilden. Dafür brauchen Sie zusätzlich die Prüfung für Ausbilderinnen und Ausbilder.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- § 7b Handwerksordnung, Ausübungsberechtigung für Gesellen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- § 22b Handwerksordnung, Fachliche Eignung für die Ausbildung in zulassungspflichtigen Handwerken, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Berlin, Fassung nach Beschluss der Vollversammlung vom 19. November 2025, Handwerkskammer Berlin,
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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.