Frisöre

Glossar

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung für berufliche Weiterbildungen wie den Meisterkurs im Friseurhandwerk. Es zahlt einen Teil als Zuschuss und den Rest als günstiges Darlehen.

Begriff
Aufstiegs-BAföG
Stand
3. Oktober 2026

Was der Begriff bedeutet

Gefördert werden Kurs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, die Hälfte davon als Zuschuss. Bestehen Sie die Prüfung, wird die Hälfte des restlichen Darlehens erlassen. Für das Material des Meisterprojekts gibt es bis zur Hälfte der Kosten, höchstens 2.000 Euro.

Ein Beispiel zeigt, was übrig bleibt. Kostet der Kurs 5.250 Euro, zahlt das Aufstiegs-BAföG 2.625 Euro als Zuschuss. Nach bestandener Prüfung zahlen Sie am Ende 1.312,50 Euro selbst.

Im Vollzeitkurs gibt es bis zu 1.019 Euro im Monat zum Leben und 150 Euro je Kind und Monat für die Betreuung. Fragen Sie Ihre Handwerkskammer, wo Sie den Antrag stellen, und reichen Sie ihn früh ein.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Wie wird mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert?, Bundesministerium für Bildung und Forschung, aufstiegs-bafoeg.de,
  2. Meisterkurs Friseure Teile I und II, Vollzeit, Handwerkskammer Rheinhessen,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.