Frisöre

Glossar

Ausfallgebühr beim Friseur

Eine Ausfallgebühr ist Geld, das ein Salon verlangt, wenn Sie einen Termin absagen oder nicht kommen. Ohne besonderen Nachweis geht das Gesetz von 5 Prozent des vereinbarten Preises aus.

Begriff
Ausfallgebühr beim Friseur
Stand
3. Oktober 2026

Was der Begriff bedeutet

Der Salon muss sich abziehen lassen, was er spart oder mit einer anderen Kundin verdient. Bei einem Termin für 60 Euro sind 5 Prozent nur 3 Euro. Vergibt der Salon den Platz neu, schulden Sie meist gar nichts.

Eine feste Gebühr in den Bedingungen ist nur wirksam, wenn sie nicht höher ist als der übliche Schaden. Außerdem müssen Sie nachweisen dürfen, dass der Schaden kleiner war oder ganz ausblieb.

Sagen Sie so früh wie möglich ab, am besten schriftlich. Verlangt der Salon Geld, fragen Sie, ob der Platz neu vergeben wurde.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 648 Bürgerliches Gesetzbuch, Kündigungsrecht des Bestellers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 309 Bürgerliches Gesetzbuch, Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, Nummer 5 Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Wie die Texte entstehen

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.