Haare färben in Schwangerschaft und Stillzeit ist erlaubt
Sie dürfen sich in der Schwangerschaft und in der Stillzeit die Haare färben lassen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung, kurz BfR, hat das bewertet. Ein vorsorglicher Verzicht auf das Färben ist nach seiner Einschätzung aus wissenschaftlicher Sicht nicht nötig, weder in der Schwangerschaft noch in der Stillzeit.
Der Grund liegt in der Prüfung der Stoffe. Ein Fachausschuss der EU bewertet seit Jahren die Stoffe in Haarfarben. Erlaubt sind nur Haarfarben, die in der verwendeten Menge kein Risiko für die Gesundheit darstellen. Diese Bewertung schließt nach Angabe des BfR besonders empfindliche Menschen ein.
Auch die Menge ist begrenzt. Der Entwickler für dauerhafte Farbe darf höchstens 12 Prozent Wasserstoffperoxid enthalten. Der britische Gesundheitsdienst NHS hält Färben in der Schwangerschaft nach den meisten Studien ebenfalls für sicher. Über die Kopfhaut gelangt nur wenig Farbe in den Körper, vor allem wenn die Haut gesund ist.
Strähnen halten Haarfarbe von der Kopfhaut fern
Wer ganz vorsichtig sein will, lässt Strähnen statt einer Färbung am Ansatz machen. Dabei trägt die Friseurin die Farbe nur auf einzelne Haarpartien auf, nicht auf die Kopfhaut. Die Stoffe nimmt dann nur das Haar auf, so beschreibt es der NHS. Auch bei Balayage bleibt der Ansatz frei.
Eine Tönung legt sich nur außen an das Haar und hält 8 bis 10 Haarwäschen. Sie enthält aber meist ebenfalls viele chemische Stoffe, und am Ansatz berührt sie die Kopfhaut.
| Technik | Berührt die Farbe die Kopfhaut? | Wie lange es hält |
|---|---|---|
| Färbung am Ansatz | Ja | bis das Haar herausgewachsen ist |
| Tönung | Ja, am Ansatz | 8 bis 10 Haarwäschen |
| Strähnen | Nein, nur einzelne Partien | bis das Haar herausgewachsen ist |
| Balayage | Nein, der Ansatz bleibt frei | bis das Haar herausgewachsen ist |
Möglich ist auch, bis nach der 12. Schwangerschaftswoche zu warten. Diesen Weg nennt der NHS als Möglichkeit. Nötig ist das Warten nach dem BfR nicht. Was Strähnen und Balayage kosten, zeigt der Überblick Haare färben beim Friseur.
In der Schwangerschaft reagiert die Haut leichter gereizt
Während der Schwangerschaft wird die Haut leichter gereizt, schreibt der NHS. Auch das Haar kann anders auf Farbe reagieren als sonst. Ein Test an einer einzelnen Strähne zeigt vorher, wie die Farbe wirkt.
Manche dauerhaften Haarfarben enthalten PPD, kurz für p-Phenylendiamin. Dieser Farbstoff kann eine Allergie auslösen. Die EU erlaubt davon am Haar höchstens 2 Prozent und schreibt einen Warnhinweis auf die Packung vor. Danach sollen Sie nicht färben, wenn Ihre Kopfhaut gereizt oder verletzt ist oder Sie schon einmal auf Haarfarbe reagiert haben.
Brennt oder juckt die Kopfhaut beim Färben, sagen Sie es sofort, damit die Friseurin die Farbe auswäscht. Was Sie tun, wenn Sie schon einmal reagiert haben, erklärt der Ratgeber zu Haarfarbe und Allergie.
Naturhaarfarbe ist kein geschützter Begriff
Als Alternative gelten Pflanzenfarben, und die meisten davon enthalten Henna. Der Farbstoff im Henna heißt Lawson. Er stand eine Zeit lang im Verdacht, das Erbgut zu schädigen. Das BfR hat die Studien dazu ausgewertet und sieht nach heutigem Wissen kein solches Risiko für den Menschen.
Trotzdem ist Vorsicht nötig, denn die Wörter Naturhaarfarbe und Pflanzenhaarfarbe sind nicht gesetzlich geschützt. Oft sind chemische Zusätze beigemischt, damit die Farbe dunkler oder kräftiger wird. In einzelnen Henna-Produkten wurden sogar Zusätze entdeckt, die als stark gesundheitsgefährdend gelten und in Europa nicht erlaubt sind.
Lesen Sie deshalb die Liste der Inhaltsstoffe. Fehlt sie, lassen Sie das Produkt lieber weg. Zertifizierte Naturkosmetik garantiert bestimmte Standards bei Inhaltsstoffen und Anbau. Im Salon dürfen Sie fragen, welche Pflanzenfarbe verwendet wird, und sich die Packung zeigen lassen.
Die Entwarnung betrifft Haarfarbe, nicht die Glättung
Die Aussage des BfR gilt für Haarfärbemittel. Zu Haarglättungen sagt sie nichts. Manche Glättungsmittel wirken mit Formaldehyd, einem Stoff, der Krebs erzeugen kann. In Kosmetik ist er bis auf technisch unvermeidbare Spuren verboten.
Das Untersuchungsamt in Karlsruhe hat 2025 insgesamt 14 Glättungsmittel geprüft. 5 davon waren gesundheitsschädlich, nur 3 waren ohne Beanstandung. Ob eine Glättung in der Schwangerschaft für Sie infrage kommt, besprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme.
So färben Sie in der Schwangerschaft schonend
Ein paar einfache Schritte senken die Belastung weiter. Der NHS nennt sie vor allem für das Färben zu Hause, sie passen aber auch im Salon.
- Sagen Sie schon bei der Buchung, dass Sie schwanger sind.
- Wählen Sie Strähnen oder Balayage, wenn die Farbe die Kopfhaut nicht berühren soll.
- Bitten Sie um einen Strähnentest, weil Ihr Haar in der Schwangerschaft anders reagieren kann.
- Achten Sie darauf, dass die Farbe nicht länger einwirkt, als der Hersteller vorgibt.
- Fragen Sie nach einem Platz, an dem gut gelüftet wird.
- Lassen Sie die Kopfhaut nach dem Färben gründlich mit Wasser ausspülen.
Häufige Fragen
Darf ich in der Schwangerschaft die Haare färben lassen?
Ja, in der Schwangerschaft dürfen Sie die Haare färben lassen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hält einen vorsorglichen Verzicht für nicht nötig. Wer besonders vorsichtig sein will, wählt Strähnen oder wartet bis nach der 12. Woche.
Darf ich in der Stillzeit die Haare färben?
Ja, auch in der Stillzeit dürfen Sie die Haare färben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hält einen vorsorglichen Verzicht in der Stillzeit ebenfalls für nicht nötig. Die Bewertung der Farbstoffe in der EU schließt besonders empfindliche Menschen ein.
Warum sind Strähnen in der Schwangerschaft schonender als eine Färbung am Ansatz?
Strähnen sind in der Schwangerschaft schonender, weil die Farbe nur auf einzelne Haarpartien kommt und nicht auf die Kopfhaut. Die Stoffe nimmt dann nur das Haar auf, so der britische Gesundheitsdienst NHS. Auch bei Balayage bleibt der Ansatz frei.
Worauf achte ich bei Pflanzenhaarfarbe in der Schwangerschaft?
Bei Pflanzenhaarfarbe in der Schwangerschaft achten Sie vor allem auf die Liste der Inhaltsstoffe. Die Begriffe Naturhaarfarbe und Pflanzenhaarfarbe sind nicht gesetzlich geschützt, und oft sind chemische Zusätze beigemischt. Den Henna-Farbstoff Lawson selbst hält das Bundesinstitut für Risikobewertung nach heutigem Wissen nicht für erbgutschädigend.
Sollte ich in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft auf Haarefärben verzichten?
Nein, auf Haarefärben in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft müssen Sie nicht verzichten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hält keinen vorsorglichen Verzicht für nötig. Wer sich damit wohler fühlt, kann bis nach der 12. Woche warten, diesen Weg nennt auch der britische Gesundheitsdienst NHS.
