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Allergie gegen Haarfarbe, darauf achten Sie vor dem Färben

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Dauerhafte Haarfarbe enthält oft PPD, einen Farbstoff, gegen den Menschen stark allergisch werden können. Färben Sie nicht, wenn Ihre Kopfhaut gereizt ist oder Sie schon einmal auf Haarfarbe oder ein schwarzes Henna-Tattoo reagiert haben. Machen Sie keinen Selbsttest hinter dem Ohr. Lassen Sie eine Allergie beim Hautarzt prüfen. Brennt die Kopfhaut, muss die Farbe sofort runter.

PPD in Haarfarbe höchstens
2 Prozent
EU-Verordnung über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 1. März 2022, Stand 1. März 2022
Haarfarbe mit PPD erst ab
16 Jahren
EU-Verordnung über kosmetische Mittel, Pflichthinweis auf der Packung, Stand 1. März 2022
Hautkontakte im Jahr mit Selbsttest
16 statt 8
Bundesinstitut für Risikobewertung, Stellungnahme vom 10. Februar 2014, Stand 10. Februar 2014
Hände in schwarzen Einmalhandschuhen rühren braune Haarfarbe in einer schwarzen Schale mit einem Färbepinsel an.
Beim Anrühren und Auftragen der Farbe gehören Handschuhe dazu. Bild: KI generiert.

Welcher Stoff in Haarfarbe die Allergie auslöst

Dauerhafte Haarfarbe wird vor dem Auftragen mit einem Entwickler gemischt. Darin steckt meist p-Phenylendiamin, kurz PPD. Der Stoff verbindet sich mit dem Entwickler zu einem Farbstoff, der ins Haar eindringt und dort bleibt. Genau diese Eigenschaft macht PPD zu einem der stärksten Auslöser von Allergien in Alltagsprodukten.

Eine Allergie entsteht in zwei Schritten. Beim ersten Kontakt lernt der Körper den Stoff als Feind kennen, und Sie merken davon nichts. Beim nächsten Kontakt reagiert die Haut mit Rötung, Nässen, Schwellung und Juckreiz. Im schlimmen Fall breitet sich ein Ausschlag über Gesicht und Hals aus.

Wer einmal allergisch gegen PPD ist, bleibt es. Das Bundesinstitut für Risikobewertung nennt die Allergie nicht heilbar. PPD steckt außerdem in vielen anderen Produkten, etwa in dunklem Leder und dunklen Textilien. Den Kontakt ganz zu meiden, ist deshalb schwer.

Wie stark der Stoff wirkt, zeigt ein Beispiel aus der Arztpraxis. Hautärzte testen PPD nicht mehr routinemäßig mit, weil schon der Test eine Allergie auslösen kann.

Was auf jeder Packung Haarfarbe stehen muss

Die EU schreibt den Warnhinweis auf Haarfarben Wort für Wort vor. Er beginnt so: Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit schwarzem Henna können das Allergierisiko erhöhen.

Danach nennt der Hinweis drei Fälle, in denen Sie nicht färben sollen:

  • Sie haben einen Ausschlag im Gesicht, oder Ihre Kopfhaut ist empfindlich, gereizt oder verletzt.
  • Sie haben schon einmal nach dem Haarefärben eine Reaktion bemerkt.
  • Ein Tattoo mit schwarzem Henna hat bei Ihnen schon einmal eine Reaktion ausgelöst.

Die EU begrenzt auch, wie viel von den Farbstoffen im fertig gemischten Mittel stecken darf. Bei PPD sind es 2 Prozent, bei Wasserstoffperoxid 12 Prozent. Für den nahen Verwandten Toluylendiamin gelten 2,0 Prozent oder 3,6 Prozent, je nach Form.

Höchstmengen wichtiger Stoffe in Haarfarbe nach dem Mischen und der Hinweis, der dann auf der Packung stehen muss.
StoffHöchstmenge im fertigen MittelHinweis auf der Packung
PPD (p-Phenylendiamin)2 ProzentEnthält Phenylendiamin. Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden
Abwandlungen von PPD3 ProzentEnthält Phenylendiamin
Toluylendiamin2,0 Prozent oder 3,6 Prozent, je nach FormEnthält Phenylendiamine (Toluylendiamine)
Wasserstoffperoxid12 ProzentEnthält Wasserstoffperoxid. Kontakt mit den Augen vermeiden

Deshalb ist eine Farbe mit dem Aufdruck PPD-frei nicht automatisch sicher für Allergiker. Toluylendiamin ist chemisch sehr ähnlich. Wer auf PPD reagiert, klärt mit dem Hautarzt, ob er auch darauf reagiert.

Warum der Selbsttest hinter dem Ohr schadet

Auf vielen Packungen steht der Rat, vor dem Färben etwas Farbe hinter das Ohr zu geben und zwei Tage zu warten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät davon ab. Der Test soll eine Allergie erkennen, kann sie aber erst auslösen.

Der Grund ist die Zahl der Kontakte. Ob jemand allergisch wird, hängt nicht nur von der Menge ab, sondern auch davon, wie oft die Haut den Stoff abbekommt. Wer vor jeder Färbung testet, verdoppelt die Kontakte, zum Beispiel von 8 auf 16 im Jahr.

Dazu kommt ein zweites Problem. Eine leichte Rötung können oft nur Fachleute richtig einschätzen. Viele Menschen übersehen sie oder halten sie für harmlos und färben trotzdem.

Schwarzes Henna-Tattoo und Haarfarbe

Echtes Henna färbt rotbraun. Für ein tiefes Schwarz mischen manche Anbieter von Urlaubs-Tattoos PPD in die Paste. Auf der Haut ist PPD in der EU aber verboten. Erlaubt ist es nur in Haarfarbe.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt seit Jahren vor solchen Tattoos. PPD macht schnell allergisch, und die Allergie bleibt ein Leben lang. Wer durch ein Henna-Tattoo allergisch geworden ist, reagiert oft Jahre später auf die erste dauerhafte Haarfarbe. Den Zusammenhang erkennt dann kaum jemand.

Haare färben trotz Allergie gegen Haarfarbe

Eine Reaktion auf Haarfarbe heißt nicht, dass Sie nie wieder färben können. Der Salon muss aber wissen, worauf Sie reagieren. So gehen Sie vor:

  1. Gehen Sie zur Hautärztin oder zum Hautarzt. Erzählen Sie, wann und nach welchem Produkt die Reaktion kam, und bringen Sie die Packung oder ein Foto der Inhaltsstoffe mit.
  2. Lassen Sie einen Allergietest mit Pflastern auf dem Rücken machen. Das Ergebnis bekommen Sie als Allergiepass.
  3. Zeigen Sie den Allergiepass im Salon vor dem Termin, nicht erst am Waschbecken.
  4. Fragen Sie nach Farben ohne Ihren Auslöser. Je nach Ergebnis kommen andere Farben oder Strähnen in Folie infrage, die die Kopfhaut nicht berühren.
  5. Achten Sie darauf, dass die Einwirkzeit eingehalten wird.
  6. Notieren Sie nach jeder gelungenen Färbung Produkt und Farbnummer.
Dürfen Sie heute färben?

Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?

Ja

Ist Ihre Kopfhaut gereizt oder verletzt, oder haben Sie einen Ausschlag im Gesicht?

Ja

Nein, nicht heute. Warten Sie, bis die Haut abgeheilt ist.

Nein

Haben Sie schon einmal auf Haarfarbe oder ein schwarzes Henna-Tattoo reagiert?

Ja

Nein, erst nach einem Allergietest beim Hautarzt. Zeigen Sie das Ergebnis dem Salon.

Nein

Ja. Melden Sie Brennen oder Jucken während des Färbens sofort.

Nein

Nein. Haarfarbe mit PPD ist laut Packung nicht für Menschen unter 16 Jahren bestimmt.

Woran Sie beim Färben einen sorgfältigen Salon erkennen

Eine sorgfältige Friseurin trägt beim Anrühren und Auftragen der Farbe Einmalhandschuhe. Sie wirft sie nach jeder Kundin weg. So schützt sie ihre eigene Haut, denn Hautkrankheiten sind im Friseurberuf besonders häufig.

Ein Gericht in Köln sprach einer Kundin 4.000 Euro Schmerzensgeld zu. Sie hatte beim Blondieren über Brennen geklagt, die Mitarbeiterin machte trotzdem weiter. Welche Rechte Sie nach so einem Termin haben, steht bei Ihren Rechten beim Friseur. Einen Überblick über Farben, Strähnen und Tönung gibt Haare färben beim Friseur.

Häufige Fragen

Wie viel PPD darf in Haarfarbe sein?

In Haarfarbe darf nach dem Mischen höchstens 2 Prozent PPD stecken. Das schreibt die EU vor. Für Abwandlungen von PPD gilt eine Grenze von 3 Prozent.

Ab welchem Alter darf man sich die Haare dauerhaft färben?

Dauerhafte Haarfarbe mit PPD ist laut Pflichthinweis auf der Packung erst ab 16 Jahren bestimmt. Der Hinweis ist von der EU vorgeschrieben und gilt für Farben aus dem Salon und aus dem Handel.

Sollte man vor dem Haarefärben einen Allergietest hinter dem Ohr machen?

Nein, das Bundesinstitut für Risikobewertung rät vom Selbsttest mit Haarfarbe ab. Schon der Test kann allergisch machen, weil er die Zahl der Hautkontakte verdoppelt. Wer eine Allergie klären will, lässt beim Hautarzt einen Pflastertest machen.

Warum warnt die Haarfarbe vor schwarzem Henna?

Schwarze Henna-Tattoos enthalten oft PPD, das in der EU auf der Haut verboten ist. Wer dadurch allergisch geworden ist, reagiert später auch auf Haarfarbe mit PPD. Deshalb fragt der Warnhinweis auf der Packung nach früheren Reaktionen auf solche Tattoos.

Was tun, wenn die Kopfhaut beim Färben brennt?

Brennt die Kopfhaut beim Färben, sagen Sie es sofort. Die Friseurin muss die Stelle ansehen und die Farbe auswaschen. Lassen Sie eine Verletzung noch am selben Tag ärztlich ansehen und fotografieren Sie die Stelle.

Müssen Friseure beim Färben Handschuhe tragen?

Ja, Friseurinnen und Friseure tragen beim Färben Einmalhandschuhe und werfen sie danach weg. Das verlangen die Regeln zum Arbeitsschutz im Friseurhandwerk. Auf Farbe für den Salon steht außerdem der Hinweis Geeignete Handschuhe tragen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, konsolidierte Fassung vom 1. März 2022, Artikel 19 und Anhang III, laufende Nummern 8, 8a, 9a und 12, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex,
  2. Haarfarben: Selbsttest kann Allergien verursachen, Stellungnahme Nr. 015/2014 vom 10. Februar 2014, Bundesinstitut für Risikobewertung,
  3. BfR warnt erneut vor Henna-Tattoos, Presseinformation 14/2007 vom 18. Juli 2007, Bundesinstitut für Risikobewertung,
  4. TRGS 530 Friseurhandwerk, Technische Regeln für Gefahrstoffe, Fassung vom 20. April 2023, GMBl 2023 S. 627, Ausschuss für Gefahrstoffe, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
  5. Hauterkrankungen als Berufskrankheit, besonders betroffene Branchen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
  6. § 9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, Berufskrankheit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Landgericht Köln, Urteil vom 11. Oktober 2019, 7 O 216/17, Schmerzensgeld nach Verätzung der Kopfhaut bei einer Blondierung, Justiz Nordrhein-Westfalen, Rechtsprechungsdatenbank NRWE,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.