So viel Trinkgeld geben Sie beim Friseur
Als Trinkgeld beim Friseur sind 5 bis 10 Prozent der Rechnung üblich. Bei einem Haarschnitt für 20 Euro sind das 1 bis 2 Euro, bei 60 Euro 3 bis 6 Euro und bei einer Farbbehandlung für 100 Euro 5 bis 10 Euro. Viele runden einfach auf einen glatten Betrag auf.
Bei 20 Euro sind 5 Prozent 1 Euro und 10 Prozent 2 Euro. Bei 100 Euro sind es 5 Euro oder 10 Euro.
| Rechnung | 5 Prozent | 10 Prozent |
|---|---|---|
| 20 Euro | 1 Euro | 2 Euro |
| 40 Euro | 2 Euro | 4 Euro |
| 60 Euro | 3 Euro | 6 Euro |
| 100 Euro | 5 Euro | 10 Euro |
Ein Trinkgeld beim Friseur ist freiwillig
In Deutschland gibt es keine Pflicht zum Trinkgeld. Der Preis auf der Liste enthält bereits Lohn, Material und Umsatzsteuer. Ein Trinkgeld ist ein Dank für eine gute Beratung, einen schönen Schnitt oder eine angenehme Stunde.
Waren Sie unzufrieden, geben Sie kein Trinkgeld und sprechen den Mangel lieber gleich an. Ein schiefer Schnitt oder eine fleckige Farbe ist ein Fall für einen Korrekturtermin. Was Ihnen dann zusteht, erklärt der Ratgeber zu Preisaushang und Ihren Rechten beim Friseur.
Wer das Trinkgeld beim Friseur bekommt
Am sichersten kommt Ihr Trinkgeld an, wenn Sie es der Friseurin direkt in die Hand geben. Zahlen Sie mit Karte, sagen Sie an der Kasse, für wen das Trinkgeld ist. Hat eine Auszubildende Ihnen die Haare gewaschen, freut sie sich über einen eigenen kleinen Betrag.
In manchen Salons gibt es eine gemeinsame Kasse für alle. Fragen Sie ruhig nach, wie der Salon das Trinkgeld verteilt. Geben Sie es der Inhaberin selbst, ist das ebenso in Ordnung, nur gelten für sie andere Steuerregeln.
Angestellte versteuern ihr Trinkgeld nicht
Trinkgeld, das eine angestellte Friseurin freiwillig von Kundinnen bekommt, ist steuerfrei. Das gilt ohne Obergrenze, so hat es der Bundesfinanzhof bestätigt. Voraussetzung ist, dass Sie das Geld freiwillig geben und es der Friseurin persönlich zugedacht ist.
Steuerpflichtig wird ein Trinkgeld, wenn ein Anspruch darauf besteht, etwa als fester Aufschlag auf der Rechnung. Ein Servicezuschlag, den der Salon automatisch berechnet, ist deshalb kein steuerfreies Trinkgeld, sondern Teil des Preises.
Die Inhaberin muss Trinkgeld versteuern
Für die Inhaberin eines Salons gilt die Steuerfreiheit nicht. Sie ist keine Angestellte, und ihr Trinkgeld zählt zu den Einnahmen ihres Betriebs. Darauf zahlt sie Steuern wie auf den übrigen Umsatz. Für Sie als Kundin ändert das nichts, Sie dürfen ihr genauso ein Trinkgeld geben.
Wann weniger Trinkgeld beim Friseur angemessen ist
Bei einem sehr teuren Termin, etwa einer Farbbehandlung für 250 Euro, geben viele weniger als 10 Prozent. Auch beim schnellen Maschinenschnitt reicht oft ein aufgerundeter Betrag. Wer bei derselben Friseurin Stammkunde ist, gibt manchmal einmal im Jahr ein größeres Dankeschön statt jedes Mal ein paar Euro.
Kein Trinkgeld ist angemessen, wenn die Leistung misslungen ist oder Sie sich schlecht behandelt fühlten. Sagen Sie dann ruhig, was nicht gepasst hat. Ein guter Salon will das wissen.
Häufige Fragen
Wie viel Trinkgeld gibt man beim Friseur?
Beim Friseur sind 5 bis 10 Prozent der Rechnung als Trinkgeld üblich. Bei einem Haarschnitt für 40 Euro sind das 2 bis 4 Euro. Eine Pflicht gibt es nicht, das Trinkgeld ist ein freiwilliger Dank.
Gibt man der Inhaberin eines Friseursalons auch Trinkgeld?
Ja, auch der Inhaberin eines Friseursalons dürfen Sie Trinkgeld geben. Für sie ist es allerdings eine steuerpflichtige Betriebseinnahme. Für Sie als Kundin macht das keinen Unterschied.
Ist Trinkgeld für angestellte Friseure steuerfrei?
Ja, Trinkgeld ist für angestellte Friseure steuerfrei, wenn Kundinnen es freiwillig geben. Eine Obergrenze gibt es dafür nicht. Steuerpflichtig wird es nur, wenn ein Anspruch darauf besteht, etwa als fester Aufschlag.
Muss ich beim Friseur Trinkgeld geben, wenn der Schnitt misslungen ist?
Nein, bei einem misslungenen Haarschnitt müssen Sie kein Trinkgeld geben. Sprechen Sie den Mangel stattdessen direkt an und bitten Sie um einen Korrekturtermin. Der Salon darf den Fehler zuerst selbst beheben.
Wie gebe ich beim Friseur Trinkgeld mit Karte?
Beim Bezahlen mit Karte nennen Sie an der Kasse einfach den Gesamtbetrag mit Trinkgeld. Sagen Sie dazu, für welche Friseurin das Trinkgeld ist. Bar in die Hand kommt es am sichersten bei der richtigen Person an.
