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Wie viel Trinkgeld beim Friseur üblich ist

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Beim Friseur sind 5 bis 10 Prozent des Rechnungsbetrags als Trinkgeld üblich. Bei 40 Euro sind das 2 bis 4 Euro. Eine Pflicht gibt es nicht. Eine angestellte Friseurin muss ein freiwilliges Trinkgeld nicht versteuern. Bekommt die Inhaberin es selbst, zählt es zu ihren Einnahmen und ist steuerpflichtig.

Übliches Trinkgeld beim Friseur
5 bis 10 Prozent
ZDF heute, Ratgeber Trinkgeld, 12. April 2026, Stand 12. April 2026
Trinkgeld bei 40 Euro Rechnung
2 bis 4 Euro
ZDF heute, Ratgeber Trinkgeld, 12. April 2026, Stand 12. April 2026
Steuer für angestellte Friseurinnen
0 Euro
§ 3 Nummer 51 Einkommensteuergesetz, Stand 2. Oktober 2026
Ein paar Euromünzen liegen auf dem Tresen eines Friseursalons neben einem Kamm und einer Schere.
Trinkgeld ist freiwillig und für Angestellte steuerfrei. Bild: KI generiert.

So viel Trinkgeld geben Sie beim Friseur

Als Trinkgeld beim Friseur sind 5 bis 10 Prozent der Rechnung üblich. Bei einem Haarschnitt für 20 Euro sind das 1 bis 2 Euro, bei 60 Euro 3 bis 6 Euro und bei einer Farbbehandlung für 100 Euro 5 bis 10 Euro. Viele runden einfach auf einen glatten Betrag auf.

Bei 20 Euro sind 5 Prozent 1 Euro und 10 Prozent 2 Euro. Bei 100 Euro sind es 5 Euro oder 10 Euro.

Trinkgeld beim Friseur bei 5 und 10 Prozent des Rechnungsbetrags.
Rechnung5 Prozent10 Prozent
20 Euro1 Euro2 Euro
40 Euro2 Euro4 Euro
60 Euro3 Euro6 Euro
100 Euro5 Euro10 Euro

Ein Trinkgeld beim Friseur ist freiwillig

In Deutschland gibt es keine Pflicht zum Trinkgeld. Der Preis auf der Liste enthält bereits Lohn, Material und Umsatzsteuer. Ein Trinkgeld ist ein Dank für eine gute Beratung, einen schönen Schnitt oder eine angenehme Stunde.

Waren Sie unzufrieden, geben Sie kein Trinkgeld und sprechen den Mangel lieber gleich an. Ein schiefer Schnitt oder eine fleckige Farbe ist ein Fall für einen Korrekturtermin. Was Ihnen dann zusteht, erklärt der Ratgeber zu Preisaushang und Ihren Rechten beim Friseur.

Wer das Trinkgeld beim Friseur bekommt

Am sichersten kommt Ihr Trinkgeld an, wenn Sie es der Friseurin direkt in die Hand geben. Zahlen Sie mit Karte, sagen Sie an der Kasse, für wen das Trinkgeld ist. Hat eine Auszubildende Ihnen die Haare gewaschen, freut sie sich über einen eigenen kleinen Betrag.

In manchen Salons gibt es eine gemeinsame Kasse für alle. Fragen Sie ruhig nach, wie der Salon das Trinkgeld verteilt. Geben Sie es der Inhaberin selbst, ist das ebenso in Ordnung, nur gelten für sie andere Steuerregeln.

Angestellte versteuern ihr Trinkgeld nicht

Trinkgeld, das eine angestellte Friseurin freiwillig von Kundinnen bekommt, ist steuerfrei. Das gilt ohne Obergrenze, so hat es der Bundesfinanzhof bestätigt. Voraussetzung ist, dass Sie das Geld freiwillig geben und es der Friseurin persönlich zugedacht ist.

Steuerpflichtig wird ein Trinkgeld, wenn ein Anspruch darauf besteht, etwa als fester Aufschlag auf der Rechnung. Ein Servicezuschlag, den der Salon automatisch berechnet, ist deshalb kein steuerfreies Trinkgeld, sondern Teil des Preises.

Die Inhaberin muss Trinkgeld versteuern

Für die Inhaberin eines Salons gilt die Steuerfreiheit nicht. Sie ist keine Angestellte, und ihr Trinkgeld zählt zu den Einnahmen ihres Betriebs. Darauf zahlt sie Steuern wie auf den übrigen Umsatz. Für Sie als Kundin ändert das nichts, Sie dürfen ihr genauso ein Trinkgeld geben.

Wann weniger Trinkgeld beim Friseur angemessen ist

Bei einem sehr teuren Termin, etwa einer Farbbehandlung für 250 Euro, geben viele weniger als 10 Prozent. Auch beim schnellen Maschinenschnitt reicht oft ein aufgerundeter Betrag. Wer bei derselben Friseurin Stammkunde ist, gibt manchmal einmal im Jahr ein größeres Dankeschön statt jedes Mal ein paar Euro.

Kein Trinkgeld ist angemessen, wenn die Leistung misslungen ist oder Sie sich schlecht behandelt fühlten. Sagen Sie dann ruhig, was nicht gepasst hat. Ein guter Salon will das wissen.

Häufige Fragen

Wie viel Trinkgeld gibt man beim Friseur?

Beim Friseur sind 5 bis 10 Prozent der Rechnung als Trinkgeld üblich. Bei einem Haarschnitt für 40 Euro sind das 2 bis 4 Euro. Eine Pflicht gibt es nicht, das Trinkgeld ist ein freiwilliger Dank.

Gibt man der Inhaberin eines Friseursalons auch Trinkgeld?

Ja, auch der Inhaberin eines Friseursalons dürfen Sie Trinkgeld geben. Für sie ist es allerdings eine steuerpflichtige Betriebseinnahme. Für Sie als Kundin macht das keinen Unterschied.

Ist Trinkgeld für angestellte Friseure steuerfrei?

Ja, Trinkgeld ist für angestellte Friseure steuerfrei, wenn Kundinnen es freiwillig geben. Eine Obergrenze gibt es dafür nicht. Steuerpflichtig wird es nur, wenn ein Anspruch darauf besteht, etwa als fester Aufschlag.

Muss ich beim Friseur Trinkgeld geben, wenn der Schnitt misslungen ist?

Nein, bei einem misslungenen Haarschnitt müssen Sie kein Trinkgeld geben. Sprechen Sie den Mangel stattdessen direkt an und bitten Sie um einen Korrekturtermin. Der Salon darf den Fehler zuerst selbst beheben.

Wie gebe ich beim Friseur Trinkgeld mit Karte?

Beim Bezahlen mit Karte nennen Sie an der Kasse einfach den Gesamtbetrag mit Trinkgeld. Sagen Sie dazu, für welche Friseurin das Trinkgeld ist. Bar in die Hand kommt es am sichersten bei der richtigen Person an.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Wie viel Trinkgeld gibt man beim Friseur und im Restaurant?, aktualisiert am 12. April 2026, ZDF heute,
  2. § 3 Einkommensteuergesetz, Nummer 51 steuerfreie Trinkgelder, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Bundesfinanzhof, Urteil vom 18. Juni 2015, VI R 37/14, Steuerfreiheit von Trinkgeldern, Bundesfinanzhof,
  4. Trinkgeld ist nicht immer steuerfrei, Deutsches Handwerksblatt,

Wie die Texte entstehen

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.