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Ratgeber

Rechte beim Friseur, wenn Preis oder Schnitt nicht stimmt

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Sie zahlen beim Friseur nur, was im Preisaushang steht oder was Sie vorher vereinbart haben. Ist Schnitt oder Farbe misslungen, darf der Salon den Fehler zuerst in einem neuen Termin beheben. Geben Sie ihm dafür schriftlich eine Frist. Klappt die Korrektur nicht, dürfen Sie weniger zahlen oder woanders korrigieren lassen.

Bußgeld ohne Preisaushang
bis zu 25.000 Euro
Wirtschaftsstrafgesetz 1954, Stand 20. September 2026
Kostenvoranschlag überschritten ab
15 bis 20 Prozent mehr
Verbraucherportal Bayern, Kostenvoranschlag beim Werkvertrag, Stand 31. Juli 2024
Schmerzensgeld nach Verätzung der Kopfhaut
4.000 Euro
Landgericht Köln, Urteil vom 11. Oktober 2019, Stand 11. Oktober 2019
Der Empfangstresen eines Friseursalons mit geschlossenem Terminbuch, Kartenzahlgerät und einer kleinen Pflanze.
Klären Sie den Preis am Tresen, bevor Sie sich setzen. Bild: KI generiert.

Jeder Friseursalon muss seine Preise aushängen

Ein Salon darf verlangen, was er für richtig hält. Verschweigen darf er es nicht. Jeder Friseursalon muss die Preise seiner wichtigsten Leistungen aushängen, also für Schneiden, Waschen, Föhnen, Färben, Strähnen und Dauerwelle. Die Preise müssen die Mehrwertsteuer schon enthalten.

Die Preisliste gehört in den Salon, gut sichtbar. Ist sie zu lang für die Wand, muss sie zum Lesen bereitliegen. Statt fester Preise darf ein Salon auch einen Preis je Minute oder Stunde nennen. Dann steht die Rechnung aber erst am Ende fest.

Hängt ein Salon keine Preise aus, kann ihm das Gewerbeamt ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro auferlegen. Sie selbst bekommen daraus kein Geld, aber ein gutes Argument am Tresen.

Was in der Preisliste eines Friseursalons stehen muss und was Sie daraus ablesen.
AngabeMuss sie in der Preisliste stehen?Was Sie davon haben
Preise der wichtigsten Leistungen oder ein Preis je ZeitJaSie kennen den Endpreis oder wenigstens den Preis je Minute
Mehrwertsteuer im Preis enthaltenJaAn der Kasse kommt nichts mehr dazu
Aushang im Salon oder Liste zum LesenJaSie dürfen die Liste sehen, bevor Sie sich setzen
Preis jeder kleinen Zusatzleistung, etwa einer KopfmassageNur wenn sie zum Kernangebot gehörtFragen Sie vor der Zusatzleistung nach dem Preis
Aufschläge für langes oder dichtes HaarNicht ausdrücklichWas nicht dasteht und nicht besprochen wurde, ist nicht vereinbart
Ein schriftliches Angebot nur für SieErsetzt den AushangEs gilt dann nur für Ihren Termin

Was ein ab-Preis beim Friseur verschweigt

Steht in der Liste Damenhaarschnitt ab 39 Euro, ist das der Preis für den einfachsten Fall. Meist ist das kurzes Haar ohne Waschen und Föhnen. Alles darüber kostet extra, und wie viel, steht oft nirgends.

Ein Aufschlag, der weder in der Liste steht noch besprochen wurde, ist nicht vereinbart. Verlangt der Salon ihn trotzdem, schulden Sie im Streit nur den üblichen Preis. Üblich ist, was andere Salons am selben Ort für dieselbe Arbeit verlangen.

Diese fünf Fragen vor dem Termin schließen die Lücke zwischen ab-Preis und Rechnung:

  • Sind Waschen und Föhnen im Preis für den Schnitt enthalten?
  • Gibt es einen Aufschlag für langes oder dichtes Haar, und ab welcher Länge?
  • Was kostet die Farbe bei meiner Haarlänge?
  • Welche Pflegeprodukte kommen dazu, und stehen sie auf der Rechnung?
  • Wie viel kostet der ganze Termin ungefähr?

Bei verpfuschten Haaren hat der Friseur eine zweite Chance

Der Salon schuldet Ihnen das Ergebnis, das Sie vereinbart haben, nicht nur seine Mühe. So hat es auch ein Gericht in Köln nach einer missglückten Blondierung gesehen. Ist die Farbe fleckig oder der Schnitt schief, haben Sie deshalb Rechte.

Diese Rechte haben eine feste Reihenfolge. Zuerst darf der Salon den Fehler in einem neuen Termin beheben, kostenlos. Erst wenn das nicht klappt oder der Salon ablehnt, dürfen Sie mehr verlangen. Wie viel weniger Sie dann zahlen, hängt davon ab, wie groß der Fehler ist.

Ihre Rechte nach einem misslungenen Friseurtermin, in der Reihenfolge, in der sie gelten.
Ihr RechtWann es giltBeispiel im Salon
KorrekturterminSie melden den Fehler und geben dem Salon Gelegenheit, ihn zu behebenDer Salon färbt den fleckigen Ansatz kostenlos nach
Woanders korrigieren lassenDie Frist für die Korrektur ist ohne Erfolg abgelaufenEin anderer Salon korrigiert die Farbe, der erste zahlt die Rechnung
Weniger zahlen oder vom Vertrag zurücktretenDie Frist ist abgelaufen oder der Salon lehnt die Korrektur abSie zahlen für missratene Strähnen statt 120 Euro nur 60 Euro
SchadensersatzDie Frist ist abgelaufen und der Salon hat den Fehler verschuldetKosten einer Reparatur, bei einer Verletzung auch Schmerzensgeld

Melden Sie einen Fehler innerhalb weniger Tage. Das Gesetz lässt Ihnen zwar mehr Zeit. Doch das Haar wächst weiter, und mit jeder Woche lässt sich der Fehler schwerer beweisen.

Ohne Frist für die Korrektur gibt es kein Geld

Viele Kundinnen gehen nach einem misslungenen Termin wütend nach Hause und verlangen später Geld. Das kann scheitern. Ein Gericht in München hat genau so einen Fall entschieden.

Eine Kundin wollte eine Balayage nach einem Foto. Die Farbe blieb zwei Stunden auf dem Kopf, die Kopfhaut brannte, und das Haar wurde senfgelb. Die Kundin verlangte noch im Salon eine Korrektur, die Friseurin lehnte aus Zeitgründen ab. Später klagte die Kundin auf 530 Euro Schadensersatz und mindestens 500 Euro Schmerzensgeld.

Das Gericht wies die Klage ab. Es reicht nicht, die Korrektur sofort im Salon zu verlangen. Die Friseurin muss die Chance bekommen, den Fehler in einem neuen Termin zu beheben.

Können Sie nach einem misslungenen Friseurtermin Geld verlangen?

Weicht das Ergebnis von dem ab, was Sie vereinbart oder auf einem Foto gezeigt haben?

Ja

Haben Sie dem Salon schriftlich eine Frist für einen Korrekturtermin gesetzt?

Ja

Ist die Frist abgelaufen oder hat der Salon abgelehnt?

Ja

Ja. Sie dürfen woanders korrigieren lassen und die Kosten verlangen oder weniger zahlen. Bei einer Verletzung der Kopfhaut kommt Schmerzensgeld dazu.

Nein

Noch nicht. Warten Sie die Frist ab. Gelingt die Korrektur, ist der Fehler behoben.

Nein

Noch nicht. Setzen Sie die Frist jetzt schriftlich, auch wenn der Termin schon Tage zurückliegt.

Nein

Wurde Ihre Kopfhaut verletzt, etwa verätzt?

Ja

Ja, auch wenn die Frisur gut aussieht. Lassen Sie die Verletzung noch am selben Tag ärztlich ansehen.

Nein

Nein. Gefällt Ihnen nur das vereinbarte Ergebnis nicht, liegt kein Fehler des Salons vor.

Wann der Friseur Schmerzensgeld zahlen muss

Schmerzensgeld gibt es nicht für eine hässliche Frisur, sondern für eine Verletzung. Beim Friseur sind das etwa Verätzungen durch Blondiermittel, Verbrennungen oder abgebrochenes Haar bis zur Kopfhaut. Auch eine allergische Reaktion zählt, wenn der Salon sie hätte verhindern müssen.

Ein Gericht in Köln sprach einer Kundin 4.000 Euro Schmerzensgeld zu. Bei einer Blondierung hatte sich das Mittel erhitzt und am Hinterkopf eine handtellergroße Verätzung verursacht. Die Kundin hatte über Brennen geklagt. Die Mitarbeiterin hätte die Stelle ansehen und die Behandlung abbrechen müssen.

Abgebrochenes Haar ohne Verletzung der Haut wiegt vor Gericht weniger. Ein Gericht in Mönchengladbach setzte das Schmerzensgeld in so einem Fall von 1.000 Euro auf 300 Euro herab.

Für Ihren Anspruch brauchen Sie drei Belege. Sammeln Sie diese am Tag der Behandlung oder kurz danach.

  • Ein ärztliches Attest über die Verletzung.
  • Fotos der Stelle mit Datum.
  • Die Rechnung oder den Terminbeleg des Salons.

Kostenvoranschlag oder Festpreis beim Friseur

Bei großen Arbeiten wie einer Farbkorrektur, Blondierung in mehreren Sitzungen oder Extensions lohnt ein Kostenvoranschlag. Er ist kostenlos, außer der Salon hat vorher gesagt, dass er dafür Geld nimmt. Fragen Sie das vor dem Beratungstermin.

Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Wird es deutlich teurer, muss der Salon Ihnen das sofort sagen. Deutlich teurer heißt etwa 15 bis 20 Prozent mehr. Dann dürfen Sie abbrechen und zahlen nur die Arbeit, die bis dahin erledigt ist.

Auch eine Absage kann Geld kosten. Meist darf der Salon aber nur einen kleinen Teil verlangen, und gar nichts, wenn er den Platz neu vergibt. Was genau gilt, steht bei Ausfallgebühr und Onlinebuchung.

So gehen Sie vor, wenn Preis oder Ergebnis nicht stimmen:

  1. Fotografieren Sie die Preisliste beim Betreten des Salons. Das dauert zehn Sekunden und beendet später jeden Streit über den Preis.
  2. Vereinbaren Sie Leistung und Preis vor Beginn und lassen Sie beides aufschreiben.
  3. Sprechen Sie einen Fehler noch im Salon an, ruhig und konkret.
  4. Setzen Sie schriftlich eine Frist für einen Korrekturtermin, mit Datum.
  5. Lassen Sie eine Verletzung der Kopfhaut am selben Tag ärztlich ansehen und fotografieren Sie die Stelle.
  6. Lassen Sie erst nach Ablauf der Frist woanders korrigieren und heben Sie die Rechnung auf.
  7. Geht es um mehr als ein paar hundert Euro, fragen Sie die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer, bevor Sie klagen.

Häufige Fragen

Muss ein Friseursalon seine Preise aushängen?

Ja, jeder Friseursalon muss die Preise seiner wichtigsten Leistungen mit Mehrwertsteuer im Salon aushängen oder zum Lesen bereithalten. Fehlt der Aushang, kann das Gewerbeamt ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro verhängen.

Darf der Friseur mehr verlangen, als in der Preisliste steht?

Nein, steht eine Leistung in der Preisliste, gilt dieser Preis. Mehr darf der Friseur nur für Zusatzleistungen verlangen, denen Sie zugestimmt haben. Fehlt jede Angabe, schulden Sie den Preis, den andere Salons am Ort für dieselbe Arbeit verlangen.

Kann ich nach einem misslungenen Haarschnitt sofort Geld zurückverlangen?

Nein, nach einem misslungenen Haarschnitt oder einer misslungenen Farbe darf der Salon den Fehler zuerst in einem neuen Termin beheben. Setzen Sie ihm dafür schriftlich eine Frist. Ein Gericht in München wies die Klage einer Kundin ab, die nur eine sofortige Korrektur verlangt hatte.

Wie viel Schmerzensgeld gibt es nach einer Verätzung beim Friseur?

Nach einer handtellergroßen Verätzung der Kopfhaut durch Blondiermittel sprach ein Gericht in Köln einer Kundin 4.000 Euro Schmerzensgeld zu. Für abgebrochenes Haar ohne Verletzung der Haut gibt es deutlich weniger, in einem Fall aus Mönchengladbach 300 Euro.

Kostet ein Kostenvoranschlag beim Friseur Geld?

Nein, ein Kostenvoranschlag beim Friseur ist kostenlos, außer der Salon hat das vorher anders mit Ihnen vereinbart. Wird es etwa 15 bis 20 Prozent teurer als geschätzt, muss der Salon Sie sofort informieren, und Sie dürfen abbrechen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 12 Preisangabenverordnung, Preisangaben für Leistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 20 Preisangabenverordnung, Ordnungswidrigkeiten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 3 Wirtschaftsstrafgesetz 1954, Preisregelungen und Bußgeldrahmen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 634 Bürgerliches Gesetzbuch, Rechte des Bestellers bei Mängeln, und § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 281 Bürgerliches Gesetzbuch, Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 649 Bürgerliches Gesetzbuch, Kostenanschlag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 648 Bürgerliches Gesetzbuch, Kündigungsrecht des Bestellers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 312g Bürgerliches Gesetzbuch, Widerrufsrecht, Ausnahmen in Absatz 2, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Landgericht Köln, Urteil vom 11. Oktober 2019, 7 O 216/17, Schmerzensgeld nach Verätzung der Kopfhaut bei einer Blondierung, Justiz Nordrhein-Westfalen, Rechtsprechungsdatenbank NRWE,
  10. Amtsgericht München, Urteil vom 24. Januar 2019, 213 C 8595/18, Missglückte Haarfärbung: Frist zur Nachbesserung erforderlich (Pressemitteilung 13/2019), Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Amtsgericht München,
  11. Schmerzensgeldanspruch gegen Friseur nach misslungener Haarfärbung, Landgericht Mönchengladbach 5 S 59/09, Handwerkskammer Potsdam,
  12. Kostenvoranschlag beim Werkvertrag: Was rechtlich gilt (Stand 31. Juli 2024), Verbraucherportal Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz,

Wie die Texte entstehen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Salons stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

So melden Sie einen Fehler

Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Salon oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.