Jeder Friseursalon muss seine Preise aushängen
Ein Salon darf verlangen, was er für richtig hält. Verschweigen darf er es nicht. Jeder Friseursalon muss die Preise seiner wichtigsten Leistungen aushängen, also für Schneiden, Waschen, Föhnen, Färben, Strähnen und Dauerwelle. Die Preise müssen die Mehrwertsteuer schon enthalten.
Die Preisliste gehört in den Salon, gut sichtbar. Ist sie zu lang für die Wand, muss sie zum Lesen bereitliegen. Statt fester Preise darf ein Salon auch einen Preis je Minute oder Stunde nennen. Dann steht die Rechnung aber erst am Ende fest.
Hängt ein Salon keine Preise aus, kann ihm das Gewerbeamt ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro auferlegen. Sie selbst bekommen daraus kein Geld, aber ein gutes Argument am Tresen.
| Angabe | Muss sie in der Preisliste stehen? | Was Sie davon haben |
|---|---|---|
| Preise der wichtigsten Leistungen oder ein Preis je Zeit | Ja | Sie kennen den Endpreis oder wenigstens den Preis je Minute |
| Mehrwertsteuer im Preis enthalten | Ja | An der Kasse kommt nichts mehr dazu |
| Aushang im Salon oder Liste zum Lesen | Ja | Sie dürfen die Liste sehen, bevor Sie sich setzen |
| Preis jeder kleinen Zusatzleistung, etwa einer Kopfmassage | Nur wenn sie zum Kernangebot gehört | Fragen Sie vor der Zusatzleistung nach dem Preis |
| Aufschläge für langes oder dichtes Haar | Nicht ausdrücklich | Was nicht dasteht und nicht besprochen wurde, ist nicht vereinbart |
| Ein schriftliches Angebot nur für Sie | Ersetzt den Aushang | Es gilt dann nur für Ihren Termin |
Was ein ab-Preis beim Friseur verschweigt
Steht in der Liste Damenhaarschnitt ab 39 Euro, ist das der Preis für den einfachsten Fall. Meist ist das kurzes Haar ohne Waschen und Föhnen. Alles darüber kostet extra, und wie viel, steht oft nirgends.
Ein Aufschlag, der weder in der Liste steht noch besprochen wurde, ist nicht vereinbart. Verlangt der Salon ihn trotzdem, schulden Sie im Streit nur den üblichen Preis. Üblich ist, was andere Salons am selben Ort für dieselbe Arbeit verlangen.
Diese fünf Fragen vor dem Termin schließen die Lücke zwischen ab-Preis und Rechnung:
- Sind Waschen und Föhnen im Preis für den Schnitt enthalten?
- Gibt es einen Aufschlag für langes oder dichtes Haar, und ab welcher Länge?
- Was kostet die Farbe bei meiner Haarlänge?
- Welche Pflegeprodukte kommen dazu, und stehen sie auf der Rechnung?
- Wie viel kostet der ganze Termin ungefähr?
Bei verpfuschten Haaren hat der Friseur eine zweite Chance
Der Salon schuldet Ihnen das Ergebnis, das Sie vereinbart haben, nicht nur seine Mühe. So hat es auch ein Gericht in Köln nach einer missglückten Blondierung gesehen. Ist die Farbe fleckig oder der Schnitt schief, haben Sie deshalb Rechte.
Diese Rechte haben eine feste Reihenfolge. Zuerst darf der Salon den Fehler in einem neuen Termin beheben, kostenlos. Erst wenn das nicht klappt oder der Salon ablehnt, dürfen Sie mehr verlangen. Wie viel weniger Sie dann zahlen, hängt davon ab, wie groß der Fehler ist.
| Ihr Recht | Wann es gilt | Beispiel im Salon |
|---|---|---|
| Korrekturtermin | Sie melden den Fehler und geben dem Salon Gelegenheit, ihn zu beheben | Der Salon färbt den fleckigen Ansatz kostenlos nach |
| Woanders korrigieren lassen | Die Frist für die Korrektur ist ohne Erfolg abgelaufen | Ein anderer Salon korrigiert die Farbe, der erste zahlt die Rechnung |
| Weniger zahlen oder vom Vertrag zurücktreten | Die Frist ist abgelaufen oder der Salon lehnt die Korrektur ab | Sie zahlen für missratene Strähnen statt 120 Euro nur 60 Euro |
| Schadensersatz | Die Frist ist abgelaufen und der Salon hat den Fehler verschuldet | Kosten einer Reparatur, bei einer Verletzung auch Schmerzensgeld |
Melden Sie einen Fehler innerhalb weniger Tage. Das Gesetz lässt Ihnen zwar mehr Zeit. Doch das Haar wächst weiter, und mit jeder Woche lässt sich der Fehler schwerer beweisen.
Ohne Frist für die Korrektur gibt es kein Geld
Viele Kundinnen gehen nach einem misslungenen Termin wütend nach Hause und verlangen später Geld. Das kann scheitern. Ein Gericht in München hat genau so einen Fall entschieden.
Eine Kundin wollte eine Balayage nach einem Foto. Die Farbe blieb zwei Stunden auf dem Kopf, die Kopfhaut brannte, und das Haar wurde senfgelb. Die Kundin verlangte noch im Salon eine Korrektur, die Friseurin lehnte aus Zeitgründen ab. Später klagte die Kundin auf 530 Euro Schadensersatz und mindestens 500 Euro Schmerzensgeld.
Das Gericht wies die Klage ab. Es reicht nicht, die Korrektur sofort im Salon zu verlangen. Die Friseurin muss die Chance bekommen, den Fehler in einem neuen Termin zu beheben.
Weicht das Ergebnis von dem ab, was Sie vereinbart oder auf einem Foto gezeigt haben?
Haben Sie dem Salon schriftlich eine Frist für einen Korrekturtermin gesetzt?
Ist die Frist abgelaufen oder hat der Salon abgelehnt?
Ja. Sie dürfen woanders korrigieren lassen und die Kosten verlangen oder weniger zahlen. Bei einer Verletzung der Kopfhaut kommt Schmerzensgeld dazu.
Noch nicht. Warten Sie die Frist ab. Gelingt die Korrektur, ist der Fehler behoben.
Noch nicht. Setzen Sie die Frist jetzt schriftlich, auch wenn der Termin schon Tage zurückliegt.
Wurde Ihre Kopfhaut verletzt, etwa verätzt?
Ja, auch wenn die Frisur gut aussieht. Lassen Sie die Verletzung noch am selben Tag ärztlich ansehen.
Nein. Gefällt Ihnen nur das vereinbarte Ergebnis nicht, liegt kein Fehler des Salons vor.
Wann der Friseur Schmerzensgeld zahlen muss
Schmerzensgeld gibt es nicht für eine hässliche Frisur, sondern für eine Verletzung. Beim Friseur sind das etwa Verätzungen durch Blondiermittel, Verbrennungen oder abgebrochenes Haar bis zur Kopfhaut. Auch eine allergische Reaktion zählt, wenn der Salon sie hätte verhindern müssen.
Ein Gericht in Köln sprach einer Kundin 4.000 Euro Schmerzensgeld zu. Bei einer Blondierung hatte sich das Mittel erhitzt und am Hinterkopf eine handtellergroße Verätzung verursacht. Die Kundin hatte über Brennen geklagt. Die Mitarbeiterin hätte die Stelle ansehen und die Behandlung abbrechen müssen.
Abgebrochenes Haar ohne Verletzung der Haut wiegt vor Gericht weniger. Ein Gericht in Mönchengladbach setzte das Schmerzensgeld in so einem Fall von 1.000 Euro auf 300 Euro herab.
Für Ihren Anspruch brauchen Sie drei Belege. Sammeln Sie diese am Tag der Behandlung oder kurz danach.
- Ein ärztliches Attest über die Verletzung.
- Fotos der Stelle mit Datum.
- Die Rechnung oder den Terminbeleg des Salons.
Kostenvoranschlag oder Festpreis beim Friseur
Bei großen Arbeiten wie einer Farbkorrektur, Blondierung in mehreren Sitzungen oder Extensions lohnt ein Kostenvoranschlag. Er ist kostenlos, außer der Salon hat vorher gesagt, dass er dafür Geld nimmt. Fragen Sie das vor dem Beratungstermin.
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Wird es deutlich teurer, muss der Salon Ihnen das sofort sagen. Deutlich teurer heißt etwa 15 bis 20 Prozent mehr. Dann dürfen Sie abbrechen und zahlen nur die Arbeit, die bis dahin erledigt ist.
Auch eine Absage kann Geld kosten. Meist darf der Salon aber nur einen kleinen Teil verlangen, und gar nichts, wenn er den Platz neu vergibt. Was genau gilt, steht bei Ausfallgebühr und Onlinebuchung.
So gehen Sie vor, wenn Preis oder Ergebnis nicht stimmen:
- Fotografieren Sie die Preisliste beim Betreten des Salons. Das dauert zehn Sekunden und beendet später jeden Streit über den Preis.
- Vereinbaren Sie Leistung und Preis vor Beginn und lassen Sie beides aufschreiben.
- Sprechen Sie einen Fehler noch im Salon an, ruhig und konkret.
- Setzen Sie schriftlich eine Frist für einen Korrekturtermin, mit Datum.
- Lassen Sie eine Verletzung der Kopfhaut am selben Tag ärztlich ansehen und fotografieren Sie die Stelle.
- Lassen Sie erst nach Ablauf der Frist woanders korrigieren und heben Sie die Rechnung auf.
- Geht es um mehr als ein paar hundert Euro, fragen Sie die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer, bevor Sie klagen.
Häufige Fragen
Muss ein Friseursalon seine Preise aushängen?
Ja, jeder Friseursalon muss die Preise seiner wichtigsten Leistungen mit Mehrwertsteuer im Salon aushängen oder zum Lesen bereithalten. Fehlt der Aushang, kann das Gewerbeamt ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro verhängen.
Darf der Friseur mehr verlangen, als in der Preisliste steht?
Nein, steht eine Leistung in der Preisliste, gilt dieser Preis. Mehr darf der Friseur nur für Zusatzleistungen verlangen, denen Sie zugestimmt haben. Fehlt jede Angabe, schulden Sie den Preis, den andere Salons am Ort für dieselbe Arbeit verlangen.
Kann ich nach einem misslungenen Haarschnitt sofort Geld zurückverlangen?
Nein, nach einem misslungenen Haarschnitt oder einer misslungenen Farbe darf der Salon den Fehler zuerst in einem neuen Termin beheben. Setzen Sie ihm dafür schriftlich eine Frist. Ein Gericht in München wies die Klage einer Kundin ab, die nur eine sofortige Korrektur verlangt hatte.
Wie viel Schmerzensgeld gibt es nach einer Verätzung beim Friseur?
Nach einer handtellergroßen Verätzung der Kopfhaut durch Blondiermittel sprach ein Gericht in Köln einer Kundin 4.000 Euro Schmerzensgeld zu. Für abgebrochenes Haar ohne Verletzung der Haut gibt es deutlich weniger, in einem Fall aus Mönchengladbach 300 Euro.
Kostet ein Kostenvoranschlag beim Friseur Geld?
Nein, ein Kostenvoranschlag beim Friseur ist kostenlos, außer der Salon hat das vorher anders mit Ihnen vereinbart. Wird es etwa 15 bis 20 Prozent teurer als geschätzt, muss der Salon Sie sofort informieren, und Sie dürfen abbrechen.
