Frisöre

Ratgeber

Friseurmeister werden, was kostet das?

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Der Meisterkurs für die fachlichen Teile I und II kostet bei zwei Handwerkskammern 5.250 und 6.390 Euro. Dazu kommen Prüfungsgebühren, bei einer Kammer etwa 600 Euro für Teil I, und Material für rund 250 Euro. Das Aufstiegs-BAföG zahlt die Hälfte als Zuschuss. Bestehen Sie die Prüfung, wird die Hälfte des restlichen Darlehens erlassen.

Meisterkurs Friseur, Teil I und II
5.250 bis 6.390 Euro
Kursangebote der Handwerkskammern Rheinhessen und Südthüringen, Stand 2. Oktober 2026
Zuschuss für Kurs und Prüfung
50 Prozent
Aufstiegs-BAföG, Wie wird gefördert, Stand 2. Oktober 2026
Erlass vom Restdarlehen nach Bestehen
50 Prozent
Aufstiegs-BAföG, Wie wird gefördert, Stand 2. Oktober 2026
Eine junge Friseurin übt in einem hellen Schulungsraum einen Haarschnitt an einem Übungskopf.
Kurs und Prüfung zum Friseurmeister fördert das Aufstiegs-BAföG. Bild: KI generiert.

Was der Friseurmeister kostet

Die Meisterprüfung hat vier Teile. Teil I und II prüfen das Friseurhandwerk selbst, Teil III Betriebswirtschaft und Recht, Teil IV das Ausbilden. Die Kammern bieten die Kurse meist getrennt an, und Teil I und II sind der größte Posten.

Bei der Handwerkskammer Rheinhessen kostet der Vollzeitkurs für Teil I und II mit 430 Stunden 5.250 Euro. Die Handwerkskammer Südthüringen nimmt für den Teilzeitkurs mit 424 Unterrichtseinheiten 6.390 Euro. Die Prüfung für Teil I kostet bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken etwa 600 Euro.

Beispiele für Kosten auf dem Weg zum Friseurmeister, aus Angeboten von vier Handwerkskammern, abgerufen am 2. Oktober 2026.
KostenpunktBetragBeispiel
Kurs Teil I und II, Vollzeit, 430 Stunden5.250 EuroHandwerkskammer Rheinhessen
Kurs Teil I und II, Teilzeit, 424 Unterrichtseinheiten6.390 EuroHandwerkskammer Südthüringen
Prüfungsgebühr Teil Ietwa 600 EuroHandwerkskammer Heilbronn-Franken
Material für Teil Ietwa 250 EuroHandwerkskammer Bremen
Kurse und Prüfungen für Teil III und IVeigene Preise je KammerFragen Sie Ihre Kammer

So viel zahlt das Aufstiegs-BAföG für den Friseurmeister

Das Aufstiegs-BAföG hilft bei Kurs, Prüfung und Lebensunterhalt, und ein großer Teil muss nicht zurückgezahlt werden. So fördert es den Meisterkurs:

  • Kurs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro werden gefördert, die Hälfte davon als Zuschuss.
  • Den Rest gibt es als günstiges Darlehen. Bestehen Sie die Prüfung, wird die Hälfte davon erlassen.
  • Für das Material des Meisterprojekts gibt es bis zur Hälfte der Kosten, höchstens 2.000 Euro, ebenfalls zur Hälfte als Zuschuss.
  • Im Vollzeitkurs gibt es bis zu 1.019 Euro im Monat für den Lebensunterhalt.
  • Für die Betreuung von Kindern gibt es 150 Euro je Kind und Monat.

Ein Beispiel zeigt, was übrig bleibt. Kostet der Kurs 5.250 Euro, zahlt das Aufstiegs-BAföG 2.625 Euro als Zuschuss. Die restlichen 2.625 Euro sind ein Darlehen. Bestehen Sie die Prüfung, wird die Hälfte erlassen, und Sie zahlen am Ende 1.312,50 Euro selbst.

Wer zur Meisterprüfung im Friseurhandwerk darf

Zur Meisterprüfung darf, wer die Gesellenprüfung im Friseurhandwerk oder in einem verwandten Handwerk bestanden hat. Jahre im Beruf schreibt das Gesetz dafür nicht vor. Sie können also direkt nach der Gesellenprüfung mit dem Meisterkurs beginnen.

Viele Gesellinnen sammeln trotzdem erst Erfahrung im Salon. Die praktische Prüfung verlangt sicheres Arbeiten unter Zeitdruck, etwa bei einer Aufgabe von bis zu 8 Stunden.

Die vier Teile der Meisterprüfung für Friseure

Die Prüfung im Friseurhandwerk ist in einer eigenen Verordnung geregelt. Teil I und II sind nur für Friseure, Teil III und IV legen alle Handwerke gleich ab.

Die Meisterprüfung im Friseurhandwerk in vier Teilen
  1. Teil I, Praxis

    Ein Meisterprojekt von höchstens 2 Arbeitstagen, ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten und eine Aufgabe aus dem Salonalltag von höchstens 8 Stunden.

  2. Teil II, Fachtheorie

    Schriftliche Aufgaben zu Gestaltung und Technik sowie zur Führung eines Salons, zusammen höchstens 6 Stunden.

  3. Teil III, Betrieb und Recht

    Betriebswirtschaft und Recht für die Führung eines Handwerksbetriebs.

  4. Teil IV, Ausbilden

    Die Prüfung, mit der Sie Auszubildende anleiten dürfen.

Wie lange der Weg zum Friseurmeister dauert

In Vollzeit dauert der Kurs für Teil I und II etwa vier Monate. Bei der Handwerkskammer Bremen sind es rund 480 Unterrichtsstunden. In Teilzeit dauert es deutlich länger. Der Kurs in Südthüringen läuft vom 7. Dezember 2026 bis zum 17. Januar 2028.

Teil III und IV kommen dazu. Wer alles neben dem Beruf macht, braucht also mehr als ein Jahr. Für die Zeit im Vollzeitkurs gibt es Unterhalt aus dem Aufstiegs-BAföG.

Was der Meisterbrief Friseuren bringt

Mit dem Meisterbrief dürfen Sie einen eigenen Salon eröffnen und selbst ausbilden. Wie das abläuft, steht bei Friseursalon eröffnen.

Auch der Lohn steigt. In Nordrhein-Westfalen bekommt eine Meisterin, die einen Salon leitet, seit Januar 2026 mindestens 19,04 Euro je Stunde. Eine Gesellin startet dort bei 14,60 Euro. Mehr dazu steht bei Gehalt im Friseurhandwerk.

Häufige Fragen

Was kostet der Friseurmeister insgesamt?

Der Kurs für Teil I und II kostet bei zwei Handwerkskammern 5.250 und 6.390 Euro. Dazu kommen Prüfungsgebühren, Material und die Kurse für Teil III und IV. Das Aufstiegs-BAföG übernimmt einen großen Teil davon.

Wie lange dauert die Meisterschule für Friseure?

Die Meisterschule für Friseure dauert in Vollzeit etwa vier Monate für Teil I und II. In Teilzeit läuft sie über ein Jahr. Teil III und IV kommen jeweils dazu.

Brauche ich Berufserfahrung für die Meisterprüfung als Friseurin?

Nein, für die Meisterprüfung im Friseurhandwerk reicht die bestandene Gesellenprüfung. Jahre im Beruf schreibt das Gesetz nicht vor. Erfahrung hilft aber in der praktischen Prüfung.

Wie viel zahlt das Aufstiegs-BAföG beim Friseurmeister?

Das Aufstiegs-BAföG fördert Kurs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, die Hälfte als Zuschuss. Nach bestandener Prüfung wird die Hälfte des Restdarlehens erlassen. Im Vollzeitkurs gibt es zusätzlich bis zu 1.019 Euro im Monat zum Leben.

Was verdient ein Friseurmeister?

Ein Friseurmeister, der einen Salon leitet, verdient in Nordrhein-Westfalen nach Tarif seit Januar 2026 mindestens 19,04 Euro je Stunde. Ohne Leitungsaufgabe sind es dort mindestens 15,23 Euro. In anderen Ländern gelten andere Löhne.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Friseur-Handwerk (Friseurmeisterverordnung), zuletzt geändert am 4. August 2026, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 49 Handwerksordnung, Zulassung zur Meisterprüfung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Meisterkurs Friseure Teile I und II, Vollzeit, Handwerkskammer Rheinhessen,
  4. Meistervorbereitung Friseure Teile I und II, Teilzeit, 7. Dezember 2026 bis 17. Januar 2028, Handwerkskammer Südthüringen,
  5. Meisterkurs Friseur/-in Teil I und II, Handwerkskammer Bremen,
  6. Meistervorbereitung Friseure Teile I und II, Vollzeit, mit Prüfungsgebühr, Handwerkskammer Heilbronn-Franken,
  7. Wie wird mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert?, Bundesministerium für Bildung und Forschung, aufstiegs-bafoeg.de,
  8. Tarifbereich Friseurhandwerk Nordrhein-Westfalen, Vergütungen ab 1. Januar 2026 und 1. Januar 2027, Ausbildungsvergütungen ab 1. August 2026, Tarifregister Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen,

Wie die Texte entstehen

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.