Friseursalon übernehmen statt neu gründen
Ein bestehender Salon bringt viel mit: Kundschaft, ein eingespieltes Team und eine fertige Einrichtung. Sie verdienen vom ersten Tag an Geld, statt erst Kundinnen zu gewinnen. Dafür übernehmen Sie auch Pflichten, vor allem gegenüber den Mitarbeiterinnen.
Salons zur Übernahme finden Sie bei den Handwerkskammern und in der kostenlosen Börse nexxt-change. Sie wird vom Bundeswirtschaftsministerium mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, den Industrie- und Handelskammern, Sparkassen und Volksbanken betrieben. Seit 2006 hat sie nach eigenen Angaben 22.300 Vermittlungen angestoßen.
Auch für die Übernahme brauchen Sie die Handwerksrolle
Der Salon wechselt die Inhaberin, die Regeln für das Handwerk bleiben. Wer den Salon künftig führt, braucht selbst eine Eintragung in die Handwerksrolle. Das geht mit Meisterbrief, mit einem angestellten Meister oder mit sechs Jahren Berufserfahrung, davon vier in leitender Stellung.
Ist die bisherige Inhaberin die Meisterin im Salon, fällt sie mit dem Verkauf weg. Klären Sie deshalb früh, wer den Salon fachlich leitet. Die Wege dorthin stehen bei Friseursalon eröffnen.
Was mit dem Team bei der Übernahme passiert
Übernehmen Sie den Salon als Ganzes, treten Sie in alle Arbeitsverträge ein. Das Team arbeitet zu denselben Bedingungen weiter, mit demselben Lohn, demselben Urlaub und denselben Dienstjahren. Sie werden einfach die neue Chefin.
Gilt im Salon ein Tarifvertrag, dürfen Sie diese Regeln im ersten Jahr nach der Übernahme nicht zum Nachteil des Teams ändern. Für Lohn, der vor der Übernahme entstanden ist und im ersten Jahr fällig wird, haften Sie und die alte Inhaberin gemeinsam.
| Regel | Was das für Sie als neue Inhaberin heißt |
|---|---|
| Die Arbeitsverträge gehen auf Sie über | Sie zahlen Lohn und Urlaub wie bisher |
| Kündigung wegen der Übernahme ist unwirksam | Sie können niemanden nur wegen des Verkaufs entlassen |
| Kündigung aus anderen Gründen bleibt möglich | Es gelten die normalen Regeln zum Kündigungsschutz |
| Tarifregeln gelten im ersten Jahr weiter | Sie dürfen sie in dieser Zeit nicht verschlechtern |
| Alte Inhaberin haftet mit | Für Lohn aus der Zeit davor, der im ersten Jahr fällig wird |
Das Team muss vor der Übernahme informiert werden
Alte und neue Inhaberin müssen jede Mitarbeiterin vorher informieren, und zwar in Textform, also etwa per Brief oder E-Mail. Darin steht, wann der Salon übergeht, warum, was das rechtlich und wirtschaftlich für sie bedeutet und was Sie planen.
Jede Mitarbeiterin kann dem Wechsel widersprechen. Sie hat dafür einen Monat Zeit, nachdem sie die Information bekommen hat, und muss schriftlich widersprechen. Wer widerspricht, bleibt bei der alten Inhaberin angestellt.
Checkliste für die Übernahme eines Friseursalons
Vor der Unterschrift sollten Sie diese Punkte geprüft haben:
- Mietvertrag: Läuft er weiter, und stimmt die Vermieterin dem Wechsel zu?
- Arbeitsverträge: Welche Löhne, Urlaubstage und offenen Ansprüche übernehmen Sie?
- Einrichtung: In welchem Zustand sind Stühle, Waschplätze und Geräte?
- Kundschaft: Wie viele Stammkundinnen gibt es, und bleiben sie, wenn eine Friseurin geht?
- Kundendaten: Dürfen Sie Kartei und Farbrezepte übernehmen? Lassen Sie sich dazu beraten.
- Zahlen: Wie haben sich Umsatz und Gewinn in den letzten Jahren entwickelt?
- Hygiene: Gibt es einen Hygieneplan, und ist der Salon beim Gesundheitsamt gemeldet, wo das Pflicht ist?
Was bei der Hygiene gilt, steht bei Hygiene im Friseursalon.
Schritt für Schritt zur Übernahme
Salon finden
Über die Handwerkskammer, nexxt-change oder Kontakte in der Branche.
Prüfen
Zahlen, Verträge, Einrichtung und Team ansehen, am besten mit der Beratung der Kammer.
Handwerksrolle klären
Festlegen, wer den Salon fachlich leitet, und die Eintragung vorbereiten.
Kaufvertrag schließen
Den Vertrag vor der Unterschrift prüfen lassen.
Team informieren
Jede Mitarbeiterin in Textform über den Wechsel informieren.
Anmelden
Gewerbe, Handwerksrolle, Finanzamt, Berufsgenossenschaft und, wo nötig, Gesundheitsamt.
Häufige Fragen
Muss ich beim Kauf eines Friseursalons die Angestellten übernehmen?
Ja, wenn Sie den Friseursalon als Ganzes übernehmen, gehen alle Arbeitsverträge auf Sie über. Lohn, Urlaub und Dienstjahre bleiben gleich. Kündigen dürfen Sie nicht wegen der Übernahme, nur aus anderen Gründen.
Kann eine Friseurin der Übernahme des Salons widersprechen?
Ja, eine Friseurin kann dem Übergang ihres Arbeitsvertrags widersprechen. Sie hat dafür einen Monat Zeit, nachdem sie schriftlich informiert wurde. Dann bleibt sie bei der alten Inhaberin angestellt.
Brauche ich einen Meisterbrief, um einen Friseursalon zu übernehmen?
Sie brauchen eine Eintragung in die Handwerksrolle, aber nicht unbedingt selbst den Meisterbrief. Es reicht ein angestellter Meister oder sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier in leitender Stellung.
Wo finde ich einen Friseursalon zur Übernahme?
Einen Friseursalon zur Übernahme finden Sie über Ihre Handwerkskammer und die kostenlose Börse nexxt-change. Dort bieten Inhaberinnen ihren Betrieb an, oft ohne Namen.
Darf ich nach der Übernahme die Löhne im Salon senken?
Nein, nicht einfach so. Die Arbeitsverträge gelten unverändert weiter. Gilt ein Tarifvertrag, dürfen Sie dessen Regeln im ersten Jahr nicht zum Nachteil des Teams ändern.
