Ohne Handwerksrolle darf kein Friseursalon öffnen
Friseure gehören zu den Handwerken, für die eine Zulassung gilt. Einen Salon dürfen Sie deshalb nur führen, wenn Sie in der Handwerksrolle stehen. Das ist das Verzeichnis, das jede Handwerkskammer für ihren Bezirk führt.
Das gilt für jeden Betrieb, der Haare schneidet, färbt oder dauerhaft umformt. Es ist egal, ob draußen Salon, Barbershop oder Studio steht. Wer ohne Eintragung arbeitet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Der Grund ist der Schutz der Kundschaft. Friseurinnen arbeiten mit Blondierung, Farbe und Dauerwellmittel direkt an der Kopfhaut. Deshalb verlangt der Staat einen Nachweis, dass die Person, die den Salon fachlich leitet, ihr Handwerk beherrscht.
Vier Wege zum eigenen Friseursalon
Die Handwerksordnung kennt vier Wege in die Handwerksrolle. Der häufigste ist der eigene Meisterbrief. Bei der Handwerkskammer Berlin kostet die Eintragung damit 80 Euro. Mit einem angestellten Meister kommen 60 Euro dazu. Der Weg über Berufserfahrung oder eine Ausnahme kostet dort 370 Euro für die Prüfung des Antrags und 105 Euro für die Eintragung.
| Weg | Was Sie brauchen | Wer entscheidet | Gebühr in Berlin |
|---|---|---|---|
| Eigener Meisterbrief | Bestandene Meisterprüfung im Friseurhandwerk | Die Handwerkskammer trägt Sie ein | 80 Euro |
| Angestellter Meister | Eine Meisterin oder ein Meister leitet Ihren Salon fachlich und ist dafür angestellt | Die Handwerkskammer trägt Sie ein | 80 Euro plus 60 Euro für den Betriebsleiter |
| Berufserfahrung als Gesellin | Gesellenprüfung und 6 Jahre im Friseurhandwerk, davon 4 in leitender Stellung | Eine Landesbehörde, nachdem sie die Kammer gehört hat | 370 Euro für die Prüfung, 105 Euro für die Eintragung |
| Ausnahme | Nachgewiesenes Können und ein Grund, warum die Meisterprüfung für Sie unzumutbar wäre | Eine Landesbehörde, nachdem sie die Kammer gehört hat | 370 Euro für die Prüfung, 105 Euro für die Eintragung |
Andere Kammern verlangen andere Beträge, aber in derselben Größenordnung. Die Eintragung ist damit der kleinste Posten einer Gründung. Teurer werden Einrichtung, Kaution und die ersten Monate Lohn, bevor der Kalender voll ist.
Haben Sie Ihre Ausbildung in einem anderen EU-Land gemacht, prüft die Handwerkskammer, ob sie gleichwertig ist. Dafür brauchen Sie eine abgeschlossene Ausbildung und Berufserfahrung aus dem Herkunftsland.
Haben Sie den Meisterbrief im Friseurhandwerk?
Beantragen Sie die Eintragung direkt bei Ihrer Handwerkskammer. Mit dem Meisterbrief dürfen Sie auch selbst ausbilden.
Können Sie eine Friseurmeisterin oder einen Friseurmeister anstellen, der den Salon fachlich leitet?
Dann werden Sie als Inhaberin eingetragen. Der Meister muss den Salon wirklich leiten, ein Name auf dem Papier reicht nicht.
Haben Sie mindestens 6 Jahre als Gesellin gearbeitet, davon 4 Jahre mit eigener Verantwortung?
Beantragen Sie die Ausübungsberechtigung für Gesellen. Sammeln Sie Zeugnisse, die Ihre leitende Stellung belegen.
Fragen Sie bei der Kammer nach einer Ausnahme. Ohne besonderen Grund bleibt der Weg über die Meisterprüfung.
Friseursalon eröffnen ohne Meisterbrief
Erfahrene Gesellinnen können seit 2004 auch ohne Meisterbrief einen Salon führen. Sie brauchen dafür die bestandene Gesellenprüfung und sechs Jahre Arbeit im Friseurhandwerk. Vier dieser Jahre müssen Sie in leitender Stellung gearbeitet haben.
Leitend heißt, dass Sie im Salon oder in einem wichtigen Teil davon selbst entscheiden durften. Wer vier Jahre als Salonleiterin Dienstpläne geschrieben, Ware bestellt und Auszubildende angeleitet hat, kann das mit Verträgen und Zeugnissen belegen. Wer vier Jahre nur geschnitten hat, erfüllt die Bedingung nicht, so gut die Arbeit auch war.
Über den Antrag entscheidet eine Behörde Ihres Bundeslandes, oft das Regierungspräsidium oder die Bezirksregierung. Vorher hört sie die Handwerkskammer an. Rechnen Sie deshalb mit mehreren Wochen.
Wie der Meisterbrief abläuft, was er kostet und welche Förderung es gibt, steht bei Friseurmeister werden.
Schritt für Schritt zum eigenen Friseursalon
Die Gründung läuft in einer festen Reihenfolge. Die Handwerkskammer berät Sie dabei kostenlos.
- Klären Sie mit Ihrer Handwerkskammer, welcher Weg für Sie gilt und welche Nachweise Sie brauchen.
- Beantragen Sie, wenn nötig, die Ausübungsberechtigung oder die Ausnahme bei der Landesbehörde.
- Beantragen Sie die Eintragung in die Handwerksrolle. Sie bekommen eine Handwerkskarte für das Gewerbeamt.
- Melden Sie das Gewerbe bei der Gemeinde an, in der Ihr Salon liegt. Die Gemeinde informiert Finanzamt, Kammer und Berufsgenossenschaft.
- Füllen Sie den Fragebogen des Finanzamts aus. Entscheiden Sie, ob Sie als Kleinunternehmerin starten oder 19 Prozent Umsatzsteuer berechnen.
- Melden Sie sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege an, kurz BGW. Sie ist die Unfallversicherung für Friseurbetriebe und Pflicht ab der ersten Mitarbeiterin.
- Prüfen Sie vor dem ersten Arbeitstag, welche Gefahren es im Salon gibt, und legen Sie einen Plan für den Hautschutz an.
Ausbilden im eigenen Friseursalon
Die Ausbildung zur Friseurin dauert drei Jahre. Die Gesellenprüfung hat zwei Teile. Teil 1 findet in der Mitte des zweiten Jahres statt und zählt 25 Prozent. Teil 2 am Ende zählt 75 Prozent.
Ihre Auszubildenden müssen im Salon alles lernen können, was die Ausbildung vorsieht. Dazu gehören Beratung, Pflege, Schneiden, Frisuren, Dauerwelle, Farbe, dekorative Kosmetik und Maniküre. Ein reiner Herrensalon ohne Farbe deckt das nicht ab. Er braucht dann einen Partnerbetrieb, in dem die Auszubildenden diesen Teil lernen.
Auszubildende, die 2026 beginnen, bekommen mindestens 724 Euro im ersten Jahr. Wo ein Tarifvertrag für alle Salons gilt, wie in Nordrhein-Westfalen, liegt die Untergrenze höher. Die Zahlen für alle drei Jahre und die Löhne nach der Ausbildung stehen bei Gehalt im Friseurhandwerk.
Hautschutz im Salon ab der ersten Mitarbeiterin
Für Friseursalons gibt es eine eigene Regel zum Umgang mit Gefahrstoffen, die TRGS 530. Ihr Kern ist die Arbeit mit nassen Händen. Haare waschen und nasses Haar schneiden weichen die Haut auf. Treffen dann Farbe oder Blondierung darauf, wird die Haut schnell krank.
Die Regel stuft diese Gefahr im Friseurhandwerk als hoch ein. Daraus folgen klare Pflichten für Sie als Inhaberin:
- Jede Mitarbeiterin arbeitet weniger als 4 Stunden am Tag mit nassen Händen. Besser sind weniger als 2 Stunden. Das gilt auch für Auszubildende.
- Für Farbe, Blondierung und Dauerwelle gibt es Einmalhandschuhe, die nach jeder Kundin in den Müll kommen.
- Gepuderte Latexhandschuhe sind tabu. Nehmen Sie Handschuhe aus Nitril oder Vinyl.
- An jedem Arbeitsplatz hängt ein Plan für Hautschutz, Reinigung und Pflege. Ein Muster gibt es bei der BGW.
- Neue Mitarbeiterinnen werden vor dem ersten Einsatz eingewiesen und danach jedes Jahr.
Auch der Gang zum Betriebsarzt hängt an den nassen Stunden. Arbeitet jemand regelmäßig 4 Stunden oder mehr am Tag mit nassen Händen, ist die Vorsorge beim Betriebsarzt Pflicht. Ab mehr als 2 Stunden müssen Sie sie anbieten. Wer sich 25 Mal am Tag oder öfter die Hände wäscht, zählt wie 4 Stunden nasse Arbeit.
Häufige Fragen
Braucht man für einen Friseursalon einen Meisterbrief?
Nein, nicht unbedingt selbst. Für einen Friseursalon braucht die Person, die ihn fachlich leitet, die Eintragung in die Handwerksrolle. Das geht mit eigenem Meisterbrief, mit einem angestellten Meister oder mit sechs Jahren Berufserfahrung als Gesellin, davon vier in leitender Stellung.
Kann ich als Friseurgesellin ohne Meister einen Salon eröffnen?
Ja, als Friseurgesellin können Sie nach sechs Jahren Berufserfahrung einen Salon eröffnen, wenn Sie davon vier Jahre in leitender Stellung gearbeitet haben. Den Antrag prüft eine Landesbehörde zusammen mit der Handwerkskammer. Ausbilden dürfen Sie erst mit der Prüfung für Ausbilderinnen.
Was kostet die Eintragung in die Handwerksrolle für einen Friseursalon?
Die Eintragung kostet bei der Handwerkskammer Berlin 80 Euro mit Meisterbrief und 180 Euro für eine GmbH. Mit Berufserfahrung oder Ausnahme sind es 105 Euro, dazu 370 Euro für die Prüfung des Antrags. Andere Kammern haben eigene Gebühren in ähnlicher Höhe.
Was passiert, wenn ein Friseursalon ohne Handwerksrolle arbeitet?
Ein Friseursalon ohne Eintragung in die Handwerksrolle arbeitet verboten. Der Inhaberin droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Das gilt auch für Barbershops, die Haare schneiden oder rasieren.
Wie viele Stunden dürfen Friseure am Tag mit nassen Händen arbeiten?
Friseurinnen und Friseure sollen weniger als 4 Stunden am Tag mit nassen Händen arbeiten, besser weniger als 2 Stunden. So steht es in der Regel für Gefahrstoffe im Friseurhandwerk. Ab 4 Stunden ist die Vorsorge beim Betriebsarzt Pflicht.
