So funktioniert Stuhlmiete beim Friseur
Bei der Stuhlmiete zahlt eine selbstständige Friseurin dem Salon Miete für einen Platz. Dafür nutzt sie Stuhl, Waschplatz, Strom und Wasser. Ihre Kundinnen bedient sie auf eigene Rechnung. Ein eigenes Gesetz für die Stuhlmiete gibt es nicht. Es gelten die Regeln für Selbstständige und für das Handwerk.
Für beide Seiten kann das gut sein. Die Inhaberin füllt einen leeren Platz. Die Friseurin arbeitet frei, ohne gleich einen ganzen Salon einzurichten. Die Sache hat aber zwei Haken: die Handwerksrolle und die Scheinselbstständigkeit.
Stuhlmiete nur mit eigener Handwerksrolle
Wer als Stuhlmieterin auf eigene Rechnung schneidet und färbt, führt einen eigenen Friseurbetrieb. Dafür braucht sie selbst eine Eintragung in die Handwerksrolle. Das geht mit dem Meisterbrief, mit sechs Jahren Berufserfahrung, davon vier in leitender Stellung, oder mit einer Ausnahme. Wie das genau läuft, steht bei Friseursalon eröffnen.
Eine junge Gesellin ohne diese Voraussetzungen darf also nicht als Stuhlmieterin arbeiten. Sie kann nur angestellt werden.
Selbstständige Handwerkerinnen in der Handwerksrolle sind außerdem in der Rentenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge zahlen sie selbst. Befreien lassen können sie sich erst nach 18 Jahren mit Pflichtbeiträgen.
Wann Stuhlmiete Scheinselbstständigkeit ist
Entscheidend ist, wie Sie tatsächlich arbeiten, nicht was im Vertrag steht. Das Gesetz nennt zwei Anzeichen für eine Anstellung: Sie arbeiten nach Weisungen, und Sie sind in die Abläufe eines fremden Betriebs eingebunden. Trifft das zu, sind Sie trotz Mietvertrag Arbeitnehmerin.
| Frage | Spricht für Selbstständigkeit | Spricht für Anstellung |
|---|---|---|
| Wer legt die Preise fest? | Sie selbst, mit eigener Preisliste | Der Salon |
| Wer vergibt die Termine? | Sie, mit eigener Kundschaft | Der Salon über seinen Kalender |
| Wohin geht das Geld? | In Ihre eigene Kasse | In die Kasse des Salons |
| Wann arbeiten Sie? | Wann Sie wollen | Nach Dienstplan des Salons |
| Wessen Material nutzen Sie? | Ihr eigenes | Das des Salons |
| Unter welchem Namen treten Sie auf? | Unter Ihrem eigenen | Unter dem Namen des Salons |
Kein einzelner Punkt entscheidet allein. Je mehr Antworten in der rechten Spalte landen, desto eher sieht die Rentenversicherung eine Anstellung.
Was bei Scheinselbstständigkeit droht
Stellt die Rentenversicherung eine Anstellung fest, war die Stuhlmieterin rechtlich die ganze Zeit Arbeitnehmerin. Dann müssen Beiträge zur Sozialversicherung nachgezahlt werden. Zahlen muss sie der Salon, denn er gilt als Arbeitgeber.
Die Nachforderung reicht weit zurück. Beiträge verjähren erst vier Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie fällig waren. Wurden sie mit Absicht nicht gezahlt, sind es dreißig Jahre.
Statusprüfung bei der Rentenversicherung
Sicherheit gibt eine Statusprüfung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Den Antrag können Salon und Friseurin stellen, schriftlich oder im Netz. Die Rentenversicherung prüft dann alle Umstände des Einzelfalls und entscheidet, ob eine Anstellung oder eine selbstständige Arbeit vorliegt.
Stellen Sie den Antrag im ersten Monat nach Beginn. Das hat einen Vorteil, falls die Rentenversicherung eine Anstellung feststellt. Dann beginnt die Pflicht zur Sozialversicherung erst mit ihrer Entscheidung, wenn die Friseurin zustimmt und bis dahin selbst für Krankheit und Alter vorgesorgt hat.
- Schreiben Sie auf, wie die Zusammenarbeit wirklich laufen soll: Preise, Termine, Kasse, Zeiten, Material.
- Schließen Sie einen schriftlichen Mietvertrag, der genau das abbildet.
- Stellen Sie im ersten Monat den Antrag auf Statusprüfung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
- Halten Sie sich im Alltag an das, was im Vertrag steht.
Was in den Vertrag zur Stuhlmiete gehört
Ein klarer Vertrag schützt beide Seiten. Er sollte mindestens diese Punkte regeln:
- Die Höhe der Miete und was sie abdeckt, etwa Platz, Wasser, Strom und Waschplatz.
- Dass die Mieterin eigene Preise festlegt und eine eigene Kasse führt.
- Dass sie ihre Kundschaft und Termine selbst verwaltet.
- Dass sie ihr eigenes Material verwendet.
- Wie und mit welcher Frist beide Seiten kündigen können.
Lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift prüfen, etwa von der Handwerkskammer oder einer Fachanwältin. Was angestellte Friseurinnen verdienen, steht bei Gehalt im Friseurhandwerk.
Häufige Fragen
Was ist Stuhlmiete beim Friseur?
Bei der Stuhlmiete mietet eine selbstständige Friseurin einen Platz in einem fremden Salon und bedient dort ihre eigene Kundschaft auf eigene Rechnung. Dem Salon zahlt sie dafür Miete.
Ist Stuhlmiete beim Friseur legal?
Ja, Stuhlmiete ist legal, wenn die Friseurin wirklich selbstständig arbeitet und selbst in die Handwerksrolle darf. Arbeitet sie nach Weisungen des Salons und ist in seine Abläufe eingebunden, gilt sie als Angestellte.
Brauche ich für die Stuhlmiete einen Meisterbrief?
Für die Stuhlmiete brauchen Sie eine Eintragung in die Handwerksrolle. Die bekommen Sie mit Meisterbrief, mit sechs Jahren Berufserfahrung, davon vier leitend, oder mit einer Ausnahme. Ohne diese Voraussetzungen ist nur eine Anstellung möglich.
Was passiert bei Scheinselbstständigkeit im Friseursalon?
Bei Scheinselbstständigkeit muss der Salon als Arbeitgeber die Sozialbeiträge nachzahlen. Die Forderung verjährt erst vier Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Beiträge fällig waren. Die Friseurin hat dann die Rechte einer Angestellten.
Wie kann ich prüfen lassen, ob meine Stuhlmiete selbstständig ist?
Sie können bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Statusprüfung beantragen, schriftlich oder im Netz. Am besten stellen Sie den Antrag im ersten Monat der Zusammenarbeit. Die Rentenversicherung entscheidet nach dem Gesamtbild.
