Wer die Hygiene im Friseursalon kontrolliert
Beim Friseur kann Blut fließen, etwa bei einer Rasur oder einem kleinen Schnitt in die Haut. Über Blut können Krankheiten übertragen werden. Deshalb darf das Gesundheitsamt Betriebe überwachen, in denen das passieren kann, und dazu gehören Friseursalons und Barbershops.
Das Gesundheitsamt kommt auf zwei Wegen. Es gibt geplante Besuche, die vorher abgesprochen werden. Und es gibt Besuche ohne Ankündigung, etwa nach einer Beschwerde oder wenn bei früheren Kontrollen Mängel auffielen. So beschreibt es das Gesundheitsamt im Kreis Lippe.
Die genauen Regeln stehen in den Hygieneverordnungen der Bundesländer. Fragen Sie Ihr Gesundheitsamt, welche Fassung für Ihren Salon gilt.
Neue Hygieneregeln für Friseure in NRW
Nordrhein-Westfalen hat seine Hygieneverordnung am 30. April 2024 geändert. Sie gilt für alle, die bei ihrer Arbeit Haut oder Schleimhaut verletzen können, also auch für Friseure, Kosmetik, Nagelstudios und Tätowierer. Seitdem gelten diese Pflichten:
- Sie melden den Beginn und das Ende Ihres Salons beim Gesundheitsamt an. Die Anmeldung beim Gewerbeamt reicht nicht mehr.
- Sie legen einen Hygieneplan und einen Hautschutzplan an.
- Sie weisen Ihre Mitarbeiterinnen regelmäßig in diese Pläne ein.
- Werkzeug, das die Haut verletzen kann, auch wenn es dafür nicht gedacht ist, reinigen und desinfizieren Sie nach jedem Gebrauch.
Warum Blut beim Friseur ein Risiko ist
Über Blut können Hepatitis B, Hepatitis C und HIV übertragen werden. Schon eine winzige Menge an einer Klinge kann reichen. Das Gesundheitsamt Lippe nennt das Rasiermesser ausdrücklich als Beispiel.
Am größten ist das Risiko bei der Nassrasur, beim Ausrasieren des Nackens und bei der Konturrasur am Bart. Aber auch eine Schere oder ein Kamm kann mit Blut in Berührung kommen, wenn die Kopfhaut einen kleinen Kratzer hat.
Deshalb gilt eine einfache Regel: Was Blut berührt hat oder berührt haben könnte, wird vor der nächsten Kundin gereinigt und desinfiziert. Worauf Kunden bei der Rasur selbst achten, steht bei Rasur beim Barbier.
Was der Hygieneplan der BGW für Friseure vorgibt
Die Berufsgenossenschaft für Friseurbetriebe, kurz BGW, hat einen Reinigungs- und Desinfektionsplan zum Aufhängen herausgegeben. Er gilt für Friseursalons und Barbershops und ist kostenlos. Drei Regeln daraus betreffen jede Kundin direkt:
| Was | Was passiert | Wann |
|---|---|---|
| Kundenumhang | Wird gewechselt | Nach jeder Kundin und jedem Kunden |
| Rasiermesser und Scherköpfe | Werden gereinigt und desinfiziert | Nach jedem Kunden und jeder Kundin |
| Kämme, Bürsten, Scheren und andere Geräte | Werden desinfiziert | Sofort, wenn Blut daran ist oder sie eine unklare Hautstelle berührt haben |
Hängen Sie den Plan dort auf, wo Ihr Team arbeitet. Er ersetzt aber nicht den eigenen Hygieneplan, den Sie für Ihren Salon schreiben.
Woran Sie einen sauberen Friseursalon erkennen
Als Kundin oder Kunde sehen Sie vieles selbst. Achten Sie bei Ihrem nächsten Termin auf diese Punkte:
- Sie bekommen einen frischen Umhang, keinen, den gerade jemand anderes trug.
- Kämme und Bürsten sehen sauber aus und liegen nicht voller Haare herum.
- Vor der Rasur reinigt der Barbier das Messer oder setzt eine frische Klinge ein, wenn Sie zusehen.
- Beim Färben trägt die Friseurin Handschuhe.
- Hat Ihre Haut geblutet, wird das Werkzeug danach gereinigt und desinfiziert.
Stimmt etwas nicht, sprechen Sie es freundlich an. Ein guter Salon nimmt das ernst. Bei groben Mängeln können Sie sich an das Gesundheitsamt wenden.
Hygieneplan für den eigenen Friseursalon
Wer einen Salon führt, schreibt einen eigenen Hygieneplan. Er legt fest, wer was wann womit reinigt und desinfiziert. So gehen Sie vor:
- Gehen Sie alle Arbeiten im Salon durch und notieren Sie, bei welchen Haut verletzt werden kann.
- Legen Sie für jedes Werkzeug fest, wie und wann es gereinigt und desinfiziert wird.
- Nehmen Sie den Plan der BGW als Vorlage und ergänzen Sie, was in Ihrem Salon anders ist.
- Ergänzen Sie den Hautschutzplan für Ihr Team.
- Weisen Sie alle Mitarbeiterinnen ein, auch Auszubildende, und wiederholen Sie das regelmäßig.
- Melden Sie den Salon beim Gesundheitsamt an, wenn Ihr Bundesland das verlangt.
Was Sie sonst für einen eigenen Salon brauchen, steht bei Friseursalon eröffnen.
Häufige Fragen
Wer kontrolliert die Hygiene im Friseursalon?
Die Hygiene im Friseursalon kontrolliert das Gesundheitsamt. Es kommt zu geplanten Besuchen und auch ohne Ankündigung, etwa nach einer Beschwerde. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz.
Müssen Friseure sich beim Gesundheitsamt anmelden?
In Nordrhein-Westfalen ja, seit Mai 2024 müssen Friseursalons Beginn und Ende ihrer Tätigkeit beim Gesundheitsamt melden. In anderen Bundesländern gelten eigene Regeln. Fragen Sie Ihr Gesundheitsamt.
Wie oft muss ein Friseur das Rasiermesser desinfizieren?
Ein Friseur muss das Rasiermesser nach jedem Kunden reinigen und desinfizieren. So steht es im Hygieneplan der BGW für Friseursalons und Barbershops. Dasselbe gilt für Scherköpfe.
Muss der Friseur für jeden Kunden einen frischen Umhang nehmen?
Ja, der Kundenumhang wird nach jeder Kundin und jedem Kunden gewechselt. Das sieht der Reinigungs- und Desinfektionsplan der BGW vor.
Welche Krankheiten können beim Friseur übertragen werden?
Beim Friseur können über Blut Hepatitis B, Hepatitis C und HIV übertragen werden, etwa über ein nicht desinfiziertes Rasiermesser. Deshalb wird Werkzeug, das Blut berührt hat, vor der nächsten Kundin gereinigt und desinfiziert.
